Schutz und Sicherheit für Gebäude

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltore zwischen Brandabschnitten). Die Feststellanlage sorgt dafür, das Feuerschutzabschlüsse sowie Rauchabschlüsse offen gehalten werden aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher geschlossen werden.

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
  • Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
  • mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z. B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).

Die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen. Taster zum manuellen Schließen der Tür müssen Rot sein und die Aufschrift tragen Tür oder Tor Schließen, sie können nur dann entfallen wenn die Feststellung auch über geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann.

Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden.Diese Zulassungen werden in der Regel für 5 Jahre erteilt und auf Antragsstellung auch ggf. verlängert. Erlischt eine Zulassung ist die Grundlage für die verwendung als Feststellanlage im Sinne der Landesbauordnungen nicht mehr erbringbar und die Anlage kann nicht mehr verwendet werden. Es sei denn die Anlage wurde vor Ablauf des Zulassungsbescheides eingebaut und das Abnahmeprotokoll der Firma die den Einbau der Anlage vor Ablauf des Bescheides vorgenommen hat ist noch verfügbar und wurde vom Betreiber aufbewahrt. Die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen an beweglichen Feuerschutzabschlüssen legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden müssen. Die aktuellen gültigen Richtlinien sind vom Oktober 1988.
Die Anlage muss eine Eignungsprüfung durchlaufen. Durch diese ist die Erfüllung der DIBt-Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS Schadenverhütung (VdS) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen geprüft. Alle Teile des Systems müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Andernfalls wird die gesamte Anlage nicht zugelassen.

 

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