Brandabschottungen

Baulicher Brandschutz kann die Entstehung von Bränden nicht verhindern, sorgt jedoch dafür, dass ein Feuer durch entsprechende Gebäudekonstruktion bzw. Brandschutzmaßnahmen auf einen möglichst kleinen Raum beschränkt bleibt. Aus diesem Grund werden vor allem an Bauteile, die brandabschnittsübergreifend durch das gesamte Bauwerk geführt werden, wie z. B. Lüftungskanäle, Rohrleitungen oder auch Elektrokabel, hohe Anforderungen gestellt. Grundsätzlich sind Öffnungen in Brandwänden nicht zulässig. Wenn diese jedoch baulich unvermeidbar sind, schreiben die Bauordnungen der Bundesländer vor, dass Feuer und Rauch im Brandfall nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden dürfen.

Aber auch Flucht- und Rettungswege müssen gesichert werden, wenn man Elektroleitungen offen verlegt, damit die Wege im Falle eines Kabelbrandes, durch Hitzeausstrahlung sowie damit verbundener weiterer Brandentwicklung, nicht unpassierbar werden.

Die Ausführung einer Brandabschottung ist abhängig von der Dimension und Art der Installationsleitungen. Es wird hierbei unterschieden zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Leitungen. Eine weitere Rolle spielen hierbei die Durchmesser der Leitungen, sowie die Forderungen des baulichen Brandschutzes.

 

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